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   BVerwG, 30.07.1975 - IV B 85.75   

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https://dejure.org/1975,2942
BVerwG, 30.07.1975 - IV B 85.75 (https://dejure.org/1975,2942)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1975 - IV B 85.75 (https://dejure.org/1975,2942)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1975 - IV B 85.75 (https://dejure.org/1975,2942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abschluss eines Kaufvertrages zum Zwecke der Bebauung - Verbindliche Entscheidung über die Bebaubarkeit eines Grundstücks - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Denn daß die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abwiche, welche den Urteilen des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20 ff.), vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - (BVerwGE 28, 268 ff.) und vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - (BauR 1973, 33) zugrunde liegt, hat die Beschwerde wiederum nicht dargetan.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Denn daß die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abwiche, welche den Urteilen des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20 ff.), vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - (BVerwGE 28, 268 ff.) und vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - (BauR 1973, 33) zugrunde liegt, hat die Beschwerde wiederum nicht dargetan.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Welche Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung in diesem Zusammenhang zu klären wäre und deshalb der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verleihen könnte, hat die Beschwerde wiederum nicht dargelegt (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71

    Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Denn daß die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abwiche, welche den Urteilen des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20 ff.), vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - (BVerwGE 28, 268 ff.) und vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - (BauR 1973, 33) zugrunde liegt, hat die Beschwerde wiederum nicht dargetan.
  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Der Grundstückskaufvertrag vom 14. Juli 1969, für den nach den Feststellungen des Berufungsgerichts (UA S. 9) die Bodenverkehrsgenehmigung beantragt, aber von der Beklagten nicht erteilt worden ist, enthält nicht im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG eine Vereinbarung (vgl. hierzu Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [310 f.]) darüber, daß er "zum Zwecke der Bebauung" geschlossen worden sei, sondern im Gegenteil folgende Vereinbarung: "Im Hinblick auf § 19 BBauG erklären die Vertragschließenden ausdrücklich, daß der Erwerbsvorgang durchgeführt werden soll, gleichgültig ob das Grundstück derzeit bebaubar ist oder nicht".
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Die in diesem Zusammenhang von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - (BVerwGE 31, 274 ff.) und vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - (BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65]) wird von ihr nicht durch Bezeichnung der unterschiedlichen entscheidungserheblichen Rechtsauffassungen dargetan und ist übrigens auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
    Die in diesem Zusammenhang von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - (BVerwGE 31, 274 ff.) und vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - (BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65]) wird von ihr nicht durch Bezeichnung der unterschiedlichen entscheidungserheblichen Rechtsauffassungen dargetan und ist übrigens auch nicht ersichtlich.
  • VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90

    Rechtmäßgkeit der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;

    Sowohl die Pflicht dem Dienstherrn jederzeit im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen als auch die Pflicht, die Dienstwaffe auch gegen Menschen zu gebrauchen, sind dem Polizeidienst wesensgemäß, so daß insoweit das Grundrecht des Klägers aus Art. 4 Abs. 1 GG zurückstehen muß (BVerwGE 56, 227, 229 [BVerwG 08.09.1978 - 2 B 31.78] ; ausführlich hierzu auch die Entscheidung der Vorinstanz OVG Berlin, Urteil vom 20.12.1977 - OVG IV B 85.75 - vgl. auch Podlech, Das Grundrecht der Gewissensfreiheit, und die besonderen Gewaltverhältnisse, 1969, S. 134; kritisch allerdings Lisken, RiA 1979, 169).
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